Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Flensburg

kostenloser Fahrradlichttest in Flensburg

Der ADFC Flensburg und die kooperierenden Fahrradwerkstätten bieten vom 23. September bis zum 10. Oktober 2026 kostenlos einen Fahrradlichttest an

Wer sein Licht am Fahrrad prüfen lassen möchte kann dieses im September und Oktober bei kooperierenden Werkstätten in Flensburg kostenlos machen lassen
Einen kostenlosen Lichttest bieten die Fahrradwerkstätten als Kooperationspartner des ADFC Flensburg im Zeitraum vom 23. September bis zum 10. Oktober 2026 an © ADFC-Flensburg Andreas Büssenschütt

Der ADFC und die nachstehend aufgeführten Fahrradwerkstätten bieten einen kostenlosen Lichttest an.

Bei diesem Lichttest testen die Fahrradwerkstätten die Beleuchtungseinrichtungen an dem Fahrrad und vergeben nach erfolgreichem Test einen Aufkleber als Nachweis.

Diese Fahrradwerkstätten sind beteiligt:

24937 Flensburg, Robert-Koch-Straße 31, RadAb Flensburg https://radab-flensburg.de/

24939 Flensburg, Am Nordertor 2, Fahrrad Blitz (Achtung Umzug am 5.10.2026 zum Kielseng) https://www.schoof-jensen.de/

24941 Flensburg, Westerallee 162, Fahrradstation Flensburg https://www.fahrrad-station.de/

24943 Flensburg, Hafermarkt 19, Fahrrad Petersen https://www.fahrradpetersen.de/

24943 Flensburg, Kauslundhof 5, EldoRADo Fahrradgeschäft https://eldorado-fds.de/

24943 Flensburg, Taruper Hauptstraße 74, Zweirad Braack https://www.zweirad-braack.de/

24943 Flensburg, Altvaterweg 20, Bike Mobile https://www.fahrradreparatur.org/tastrup/jens-thiesen-fahrradwerkstatt-bike-mobile-aUOFsS

24955 Harrislee; Pattburger Bogen 21, Harrisleer Räderwerft https://raederwerft.de/

24999 Wees, Birklück 10, Dreirad Flensburg in Wees https://dreirad.de/Flensburg/?srsltid=AfmBOoo_yh1H-BbMULFn-s2IESEd3NC0B2pMAG47Lu20CYSlIj4g981J

Was gehört denn zur vorgeschriebenen Beleuchtung am Fahrrad?

- Ein Frontscheinwerfer für weißes Abblendlicht.

Er muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet (eine definierte Hell-Dunkel-Grenze aufweisen) und eine bauartgenehmigte Zulassung besitzen (erkennbar an der sogenannten K-Nummer).

- Weißer Frontrückstrahler

Ein Rückstrahler für den vorderen Bereich, der weiß reflektieren muss. Er darf separat montiert oder direkt in den Frontscheinwerfer integriert sein.

- Rücklicht (Schlussleuchte)

Eine Leuchte für rotes Licht, die den nachfolgenden Verkehr warnt. Der untere Rand der leuchtenden Fläche muss sich mindestens 25 cm über der Fahrbahn befinden.

- Roter Rückstrahler (Standard)

Ein klassischer roter Rückstrahler am Heck, dessen oberster Punkt sich maximal 60 cm über der Fahrbahn befinden darf (kann ebenfalls in das Rücklicht integriert sein)

- Gelbe Pedalreflektoren

An jedem Pedal müssen jeweils zwei nach vorn und nach hinten wirkende gelbe Rückstrahler angebracht sein.

- Speichenreflektoren (oder Alternativen)

Pro Rad sind entweder mindestens zwei um 180 Grad versetzte, gelbe Speichenreflektoren (an Vorder- und Hinterrad) vorgeschrieben – alternativ sind auch durchgehend weiß reflektierende Speichenhülsen oder weiße Reflexstreifen auf den Reifen-Flanken zulässig.


https://flensburg.adfc.de/neuigkeit/kostenloser-fahrradlichttest-in-flensburg

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